RS OGH 2023/4/25 7Ob577/77; 5Ob680/81; 1Ob713/85; 2Ob671/85; 2Ob5/96; 8Ob5/13p; 10Ob15/23p

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Veröffentlicht am 30.06.1977
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Rechtssatz

Die Unterlassung der Verhinderung der Schadenszufügung durch einen Dritten ist nur im Fall einer besonderen Verbindlichkeit zum Handeln rechtswidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022392

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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