RS OGH 1988/9/6 7Ob594/77, 8Ob564/77, 3Ob634/77, 3Ob588/78 (3Ob589/78), 1Ob784/79, 5Ob14/84, 5Ob55/8

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Veröffentlicht am 30.06.1977
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Rechtssatz

Unzulässigkeit einer Vereinbarung, derzufolge sich der Wohnungseigentumsorganisator ausbedingt, daß er den Anspruch auf Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden, der gegen ihn besteht, dadurch erfüllt, daß er seinerseits seine Ansprüche gegen die Handwerker an den Wohnungseigentumswerber abtritt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0083446

Dokumentnummer

JJR_19770630_OGH0002_0070OB00594_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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