Norm
VersVG §2 Abs2Rechtssatz
Die Wirkung des § 2 Abs 2 VersVG bezüglich der Leistungsfreiheit des Versicherers treten auch ein, wenn dieser bei Vertragsabschluß Kenntnis davon hatte, daß der Versicherungsfall bereits eingetreten war, jedoch gebührt ihm keine Prämie.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080212Dokumentnummer
JJR_19770630_OGH0002_0070OB00043_7700000_003