RS OGH 2020/11/25 5Ob602/77, 7Ob753/79, 5Ob661/79, 6Ob190/20i

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Veröffentlicht am 05.07.1977
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Rechtssatz

Ein rechtfertigender Grund ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Wertbewegung in Erfüllung eines Schuldverhältnisses stattgefunden hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020094

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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