Norm
DSt 1872 §2 IRechtssatz
Rechtsanwälte, die es dulden, daß unter Verletzung der gesetzlichen Vorschrift des § 79 NO durch ihre Rechtsanwaltskanzlei vorgegangen wird, schaffen eine erhebliche Gefahrenquelle und sind schon dafür an sich disziplinär verantwortlich zu machen.Rechtsanwälte, die es dulden, daß unter Verletzung der gesetzlichen Vorschrift des Paragraph 79, NO durch ihre Rechtsanwaltskanzlei vorgegangen wird, schaffen eine erhebliche Gefahrenquelle und sind schon dafür an sich disziplinär verantwortlich zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0056621Dokumentnummer
JJR_19770711_OGH0002_000BKD00052_7600000_002