Norm
UWG §18Rechtssatz
Als Inhaber des Unternehmens im Sinne des § 18 UWG ist jene natürlich oder juristische Person anzusehen, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts im eigenen Namen führt.Als Inhaber des Unternehmens im Sinne des Paragraph 18, UWG ist jene natürlich oder juristische Person anzusehen, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts im eigenen Namen führt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079585Dokumentnummer
JJR_19770712_OGH0002_0040OB00360_7700000_002