Norm
NWG §2 Abs1Rechtssatz
Einem Käufer, welchem ein Lageplan vorgelegt und gleichzeitig versichert wird, daß er durch das ihm eingeräumte Gehrecht und Fahrtrecht einen Zugang zum öffentlichen Wegenetz erhält, kann nur dann auffallende Sorglosigkeit im Sinne des § 2 Abs 1 NWG (durch Unterlassung seiner Verpflichtung, sich noch in der Grundbuchsmappe von einer etwaigen Unvollständigkeit bzw Unrichtigkeit des ihm präsentierten Lageplanes zu überzeugen) vorgeworfen werden, wenn ihm zufolge der Verhältnisse in der Natur Bedenken gegen die Richtigkeit bzw und Vollständigkeit des Lageplanes hätten aufstoßen müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0071164Dokumentnummer
JJR_19770712_OGH0002_0030OB00586_7700000_002