Norm
ABGB §364aRechtssatz
Eine plötzliche und krasse Steigerung des Lärms muß nicht durch die Ortsüblichkeit anderer Einwirkungen von geringerem Grade gedeckt sein, andererseits kann mit einer allmählichen Vermehrung der Lärmquelle und der von Jahr zu Jahr zunehmenden Intensität der Lärmeinwirkung auch der Umfang des Ortsüblichen wachsen. ( "Laaer Festtage am Laaer Burgplatz" ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010677Dokumentnummer
JJR_19770714_OGH0002_0060OB00623_7700000_001