RS OGH 2025/4/29 6Ob684/77; 1Ob660/90; 2Ob4/25i

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Veröffentlicht am 31.08.1977
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Rechtssatz

Durch Abgabe der Erbserklärung wird die angefallene Erbschaft angetreten; die Antretung ist verfahrensmäßig der Antrag auf Einantwortung des Nachlasses.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0007932

Im RIS seit

31.08.1977

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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