Rechtssatz
Um das im § 228 ZPO geforderte rechtliche Interesse bejahen zu können, muß die begehrte Feststellung das zur Beseitigung dieser Gefährdung geeignete Mittel bilden.Um das im Paragraph 228, ZPO geforderte rechtliche Interesse bejahen zu können, muß die begehrte Feststellung das zur Beseitigung dieser Gefährdung geeignete Mittel bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0039232Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025