RS OGH 1977/9/1 6Ob13/77

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Veröffentlicht am 01.09.1977
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Rechtssatz

Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Lösung der Frage, ob gemäß § 140 AktG ein vorläufiger Bestätigungsvermerk zulässig ist, ob ein Bestätigungsvermerk widerrufen oder nachträglich eingeschränkt werden kann und ob und allenfalls in welcher Weise solche nachträgliche Änderungen veröffentlicht werden müssen.Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Lösung der Frage, ob gemäß Paragraph 140, AktG ein vorläufiger Bestätigungsvermerk zulässig ist, ob ein Bestätigungsvermerk widerrufen oder nachträglich eingeschränkt werden kann und ob und allenfalls in welcher Weise solche nachträgliche Änderungen veröffentlicht werden müssen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 13/77
    Entscheidungstext OGH 01.09.1977 6 Ob 13/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087540

Dokumentnummer

JJR_19770901_OGH0002_0060OB00013_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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