RS OGH 1977/9/1 6Ob13/77

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Veröffentlicht am 01.09.1977
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Norm

AktG §140
AußStrG §16 BIII2e

Rechtssatz

Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Lösung der Frage, ob gemäß § 140 AktG ein vorläufiger Bestätigungsvermerk zulässig ist, ob ein Bestätigungsvermerk widerrufen oder nachträglich eingeschränkt werden kann und ob und allenfalls in welcher Weise solche nachträgliche Änderungen veröffentlicht werden müssen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 13/77
    Entscheidungstext OGH 01.09.1977 6 Ob 13/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087540

Dokumentnummer

JJR_19770901_OGH0002_0060OB00013_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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