Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Bei der Beurteilung des Haftungsprivilegs nach § 333 Abs 4 ASVG kommt es bei einem Kraftfahrzeuglenker nur auf den Zeitpunkt des Unfalles an, nicht aber auf seine sonstige Stellung in der betrieblichen Hierarchie.Bei der Beurteilung des Haftungsprivilegs nach Paragraph 333, Absatz 4, ASVG kommt es bei einem Kraftfahrzeuglenker nur auf den Zeitpunkt des Unfalles an, nicht aber auf seine sonstige Stellung in der betrieblichen Hierarchie.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0085270Dokumentnummer
JJR_19770906_OGH0002_0040OB00099_7700000_002