RS OGH 1977/9/6 5Ob591/77

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Veröffentlicht am 06.09.1977
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Norm

KO §28 Z4

Rechtssatz

Keine teilweise Anfechtung eines Vertrages wegen Vermögensverschleuderung, wenn ein wegen unsachgemäßen Abbaus insolvent gewordenes Bergbauunternehmen einen Vertrag über die erforderlichen Sanierungsarbeiten schließt, bei dem als Entgelt das bei den Sanierungsarbeiten anfallende Rohmaterial, (22.000 t Rohkaolin im Werte von S 2,530.000,--) das dem fünffachen Jahresbedarf des die Sanierungsarbeiten durchführenden Unternehmens entspricht, zum halben Marktpreis überlassen wird.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 591/77
    Entscheidungstext OGH 06.09.1977 5 Ob 591/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0064292

Dokumentnummer

JJR_19770906_OGH0002_0050OB00591_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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