Norm
ABGB §983Rechtssatz
Kaufvertrag und Darlehensvertrag als einheitliches Rechtsgeschäft, sodaß wegen des synallagmatischen Zusammenhanges der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises nicht verlangen kann, ohne seinerseits die ihm aus diesem einheitlichen Rechtsgeschäft treffenden Verpflichtungen - wozu unter anderem die Gewährung eines kaufpreisunabhängigen weiteren Darlehens gehört - zu erfüllen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0019419Dokumentnummer
JJR_19770913_OGH0002_0050OB00586_7700000_001