RS OGH 1977/9/13 4Ob62/77

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Veröffentlicht am 13.09.1977
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Norm

AngG §14

Rechtssatz

Durch die dem Dienstgeber vom Gesetz auferlegte Verpflichtung zur periodischen "Abrechnung" soll dem am Gewinn beteiligten Angestellten die Möglichkeit gegeben werden, sich eine Übersicht über die für die Berechnung seiner Ansprüche relevanten Geschäftsvorgänge während einer bestimmten Zeitspanne zu verschaffen. Die bloße Bekanntgabe einer jeweiligen Endziffer für einen solchen Zeitraum reicht daher nicht aus.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 62/77
    Entscheidungstext OGH 13.09.1977 4 Ob 62/77

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Entgelt, Bemessung, Endsumme, Summe, Gewinnbeteiligung, Beteiligung, Anteil, Jahr, Pflicht, commis interesse, Einsicht Bucheinsicht, Auszug, Buchauszug, Bilanz, Rechnungslegung, Tantieme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028098

Dokumentnummer

JJR_19770913_OGH0002_0040OB00062_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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