RS OGH 1977/9/16 9Os143/77

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Veröffentlicht am 16.09.1977
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Rechtssatz

Keine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde zugunsten des Angeklagten, wenn statt § 164 Abs 1 Z 1 StGB die Unterstellung unter das mit gleich hoher Strafe bedrohte Delikt des § 164 Abs 1 Z 2 StGB begehrt wird.Keine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde zugunsten des Angeklagten, wenn statt Paragraph 164, Absatz eins, Ziffer eins, StGB die Unterstellung unter das mit gleich hoher Strafe bedrohte Delikt des Paragraph 164, Absatz eins, Ziffer 2, StGB begehrt wird.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 143/77
    Entscheidungstext OGH 16.09.1977 9 Os 143/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0099414

Dokumentnummer

JJR_19770916_OGH0002_0090OS00143_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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