RS OGH 2017/4/25 5Ob615/77 (5Ob616/77), 5Ob117/14p, 10Ob14/17g

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Veröffentlicht am 04.10.1977
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Rechtssatz

Vor der Entscheidung über ein Klagehilfsbegehren muß über das Klagehauptbegehren und, wenn in wertender Reihenfolge zwei Hilfsbegehren gestellt wurden, über das erste Hilfsbegehren zuerst entschieden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0037603

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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