Rechtssatz
Das Vorhandensein von Schulden (Judikatschulden und Steuerschulden) sagt noch keineswegs, daß vorhandene Aktiven nicht für später eingegangene Verpflichtungen verwendet werden sollten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0094301Dokumentnummer
JJR_19771004_OGH0002_0110OS00148_7700000_001