Norm
StPO §352Rechtssatz
Die Wiederaufnahme verlangt nicht, daß die neuen Beweismittel für sich alleine die Eignung nach § 352 StPO besitzen, es genügt vielmehr (§ 355 StPO), daß diese Eignung in Verbindung mit den früheren Beweismitteln gegeben ist.Die Wiederaufnahme verlangt nicht, daß die neuen Beweismittel für sich alleine die Eignung nach Paragraph 352, StPO besitzen, es genügt vielmehr (Paragraph 355, StPO), daß diese Eignung in Verbindung mit den früheren Beweismitteln gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0101206Dokumentnummer
JJR_19771004_OGH0002_0110OS00125_7700000_001