RS OGH 1977/10/6 6Ob688/77

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Veröffentlicht am 06.10.1977
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Rechtssatz

Bei einem auf Grund eines Spareinlagevertrages von der Kreditunternehmung geführten Konto handelt es sich um ein Evidenzkonto, also nicht ein Konto des Kunden, sondern bloß ein Konto der Kreditunternehmung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010932

Dokumentnummer

JJR_19771006_OGH0002_0060OB00688_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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