RS OGH 2010/3/23 4Ob532/77, 2Ob604/93, 6Ob108/99x, 2Ob115/02d, 8Ob23/10f

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Veröffentlicht am 11.10.1977
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Rechtssatz

Wer gegen den Eigentümer einer von der Einräumung eines Notweges betroffenen Liegenschaft nur obligatorische Ansprüche hat (hier: Bestandnehmer, Bestandvertrag nicht verbüchert), hat im Notwegeverfahren weder Beteiligtenstellung noch Rekurlegitimation.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0006946

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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