RS OGH 1977/10/11 4Ob126/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1977
beobachten
merken

Norm

ZPO §404
ZPO §510

Rechtssatz

Geht aus den Entscheidungsgründen des Urteils des Berufungsgerichtes eindeutig hervor, daß es im Gegensatz zum Urteilstenor den gesamten Mehrbetrag abweisen wollte, liegt nur ein Versehen in der Formulierung vor, dem im Urteil des OGH (hier durch den Wegfall eines die Maßgabebestätigung enthaltenden überflüssigen Zusatzes des Berufungsgerichtes) Rechnung zu tragen war.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 126/77
    Entscheidungstext OGH 11.10.1977 4 Ob 126/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0040916

Dokumentnummer

JJR_19771011_OGH0002_0040OB00126_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten