RS OGH 1977/10/13 2Ob149/77, 2Ob59/09d, 10ObS55/19i

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Veröffentlicht am 13.10.1977
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Norm

ZPO §488 Abs1
ZPO §503 Z2 C2b

Rechtssatz

Ist das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung zu anderen Feststellungen als das Erstgericht gelangt, so stellt dies keinen Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz dar, wenn auch das Erstgericht - infolge Richterwechsel - die Beweise nur mittelbar aufgenommen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0042209

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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