RS OGH 2013/1/15 4Ob382/77, 4Ob408/79, 4Ob321/84, 4Ob319/86, 4Ob124/89, 4Ob348/97y, 4Ob214/12t

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Veröffentlicht am 18.10.1977
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Norm

PatG 1970 §22
PatG 1970 §91

Rechtssatz

Der Schutzumfang eines österreichischen Patents kann das im Patentansuchen gestellte Schutzbegehren nicht übersteigen. Es kommt nämlich nicht darauf an, was erfunden wurde, sondern allein darauf, wofür der Schutz in Anspruch genommen und gewährt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0071338

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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