Norm
AngG §27 BRechtssatz
Die Möglichkeit, die Auflösung des Dienstverhältnisses bedingt zu erklären, ist zu verneinen, weil der Erklärungsempfänger ein berechtigtes Interesse an einer sofortigen Klarheit darüber hat, ob die Erklärung wirksam ist oder nicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Ausspruch, vorzeitige Lösung, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Bedingung, Ankündigung, ErklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0029143Im RIS seit
18.10.1977Zuletzt aktualisiert am
23.11.2023