RS OGH 1977/10/18 4Ob129/77, 9ObA36/87

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Veröffentlicht am 18.10.1977
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Norm

ABGB §936 IV
ABGB §936 V

Rechtssatz

Beabsichtigt der Kündigende eine Veränderung einzelner Vertragsbestimmungen, so kann er dies nur, soweit zulässig, mit einer das gesamte Arbeitsverhältnis zur Auflösung bringenden Änderungskündigung bewerkstelligen, die jedoch nicht als Teilkündigung aufzufassen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0018944

Dokumentnummer

JJR_19771018_OGH0002_0040OB00129_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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