Norm
RDG §142 Abs2Rechtssatz
Die Aufhebung kann in einer Sitzung ohne Zuziehung der Beteiligten erfolgen und es bedarf keiner mündlichen Verhandlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0072812Im RIS seit
19.10.1977Zuletzt aktualisiert am
26.08.2025