RS OGH 2025/6/18 Ds3/77; 2Dg1/25b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1977
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Norm

RDG §142 Abs2

Rechtssatz

Die Aufhebung kann in einer Sitzung ohne Zuziehung der Beteiligten erfolgen und es bedarf keiner mündlichen Verhandlung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0072812

Im RIS seit

19.10.1977

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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