Norm
ABGB §905 IIBRechtssatz
Eine qualifizierte Mahnung nach § 39 Abs 1 VersVG bewirkt regelmäßig nicht die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Absatz 2 der Vorschrift, wenn der Versicherer von Versicherungsnehmer (VN) für die angemahnten Prämien eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren entgegengenommen hat und diese Prämien bei Fälligkeit vom Konto des Versicherungsnehmers abgebucht werden können.
Veröff: VersR 1977,1153
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0103115Dokumentnummer
JJR_19771019_AUSL000_0040ZR00149_7600000_001