RS OGH 1977/10/21 10Os147/77

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Veröffentlicht am 21.10.1977
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Norm

StGB §23

Rechtssatz

Die Einstufung als "gefährlicher Rückfallstäter" setzt eine kriminelle Dimension voraus, die dem Gewicht der in der Strafrechtsdiskussion seit Jahrzehnten unter dem Stichwort "Sicherungsverwahrung" bekannt gewordenen, nunmehr unter der Rubrik des § 23 StGB in das österreichische Strafrecht eingeführten schwersten aller jemals instituierten vorbeugenden Maßnahmen wenigstens annähernd gerecht wird (vgl ähnlich ÖJZ-LSK 1975/20).

Entscheidungstexte

  • 10 Os 147/77
    Entscheidungstext OGH 21.10.1977 10 Os 147/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090140

Dokumentnummer

JJR_19771021_OGH0002_0100OS00147_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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