RS OGH 2008/2/26 5Ob672/77, 1Ob213/07s

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Veröffentlicht am 25.10.1977
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Rechtssatz

Kein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, dass zwischen den Streitteilen kein Bestandverhältnis gegeben sei, wenn die Klägerin ihr endgültiges Prozessziel durch Anhängigmachung einer Räumungsklage klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0038429

Dokumentnummer

JJR_19771025_OGH0002_0050OB00672_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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