Norm
ABGB §1324Rechtssatz
Die Vornahme von Schweißarbeiten nahe der Holzwand einer in der ohne Genehmigung wertvolle Lastkraftwagens abgestellt sind, stellt grobe Fahrlässigkeit dar. Dabei ist für den Verschuldensgrad nicht mehr zu prüfen, ob der eigentliche Abschmelzvorgang schon begonnen hat, wenn es bereits zum Funkenflug gekommen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030656Dokumentnummer
JJR_19771103_OGH0002_0070OB00059_7700000_002