RS OGH 1977/11/3 7Ob59/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1977
beobachten
merken

Norm

ABGB §1324

Rechtssatz

Die Vornahme von Schweißarbeiten nahe der Holzwand einer in der ohne Genehmigung wertvolle Lastkraftwagens abgestellt sind, stellt grobe Fahrlässigkeit dar. Dabei ist für den Verschuldensgrad nicht mehr zu prüfen, ob der eigentliche Abschmelzvorgang schon begonnen hat, wenn es bereits zum Funkenflug gekommen ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030656

Dokumentnummer

JJR_19771103_OGH0002_0070OB00059_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten