RS OGH 2003/7/10 4Ob143/77, 4Ob149/77, 4Ob46/78 (4Ob47/78), 9ObA79/98b, 9ObA1/01i, 6Ob83/03d

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Veröffentlicht am 08.11.1977
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Rechtssatz

Der Rückgriffsanspruch wird nicht ausnahmslos, sondern nur bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen gewährt, um eine ungerechtfertigte Benachteiligung des Partners aus dem Dienstverhältnis zu vermeiden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0054875

Dokumentnummer

JJR_19771108_OGH0002_0040OB00143_7700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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