Norm
ABGB §863 CIRechtssatz
Das Klagerecht des Mitbewerbers nach § 14 UWG wird durch eigene, gleichartige Wettbewerbsverstöße nicht beeinträchtigt.Das Klagerecht des Mitbewerbers nach Paragraph 14, UWG wird durch eigene, gleichartige Wettbewerbsverstöße nicht beeinträchtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014242Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.02.2024