RS OGH 1977/11/9 1Ob695/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1977
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Norm

ABGB §431
ABGB §521 B
ABGB §825 A
ABGB §833 D2
ABGB §1090 IIe

Rechtssatz

Jemand, der unter der vertraglichen Zusage des Erwerbes des Miteigentums an einer Liegenschaft den Ausbau von Räumen durchführte und die Räume auf Grund dieser Zusage bezog, kann eine Räumungsklage damit abwehren, daß er die Räume auf Grund einer wie unter Miteigentümern getroffenen Benützungsregelung innehabe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0011349

Dokumentnummer

JJR_19771109_OGH0002_0010OB00695_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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