RS OGH 1977/11/9 1Ob690/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1977
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Norm

GmbHG §18

Rechtssatz

Es ist nicht möglich, einen Gesellschafter, der auch Geschäftsführer ist, wenn er gesetzwidrig eine Ausschlußdrohung einem anderen Gesellschafter und nicht sich zusandte, rechtlich so zu behandeln , als wäre dies doch geschehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0059800

Dokumentnummer

JJR_19771109_OGH0002_0010OB00690_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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