RS OGH 2023/2/27 8Ob527/77; 5Ob132/22f

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Veröffentlicht am 09.11.1977
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Rechtssatz

Für den Ausschließungstatbestand der Nichterfüllung von Pflichten aus der Gemeinschaft insbesondere durch Nichtleistung der obliegenden Zahlungen genügt der objektive Verzug und ist daher ein Verschulden nicht erforderlich; es kommt nicht darauf an, ob eine beharrliche Nichtzahlung vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0083065

Im RIS seit

09.11.1977

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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