Norm
ABGB §367 BRechtssatz
Der Umstand allein, daß die betreibende Partei auf Durchführung der Versteigerung beharrte und diese auch tatsächlich durchgeführt wurde ist keineswegs geeignet, für den Ersteher der auf einen Eigentumsvorbehalt hingewiesen wurde, die Bedenken hinsichtlich des fehlenden Eigentums der Verpflichteten zu beseitigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010884Dokumentnummer
JJR_19771109_OGH0002_0010OB00706_7700000_001