Norm
ZPO §577Rechtssatz
Enthält das Vereinsstatut eine Unterwerfung der Mitglieder unter die Vereinsschiedsgerichtsbarkeit auch in privatrechtlichen Streitigkeiten, ist dies gemäß § 577 ZPO nur dann verbindlich, wenn das einzelne Mitglied diese Schiedsklausel in den Statuten ausdrücklich unterschrieben hat.Enthält das Vereinsstatut eine Unterwerfung der Mitglieder unter die Vereinsschiedsgerichtsbarkeit auch in privatrechtlichen Streitigkeiten, ist dies gemäß Paragraph 577, ZPO nur dann verbindlich, wenn das einzelne Mitglied diese Schiedsklausel in den Statuten ausdrücklich unterschrieben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0045139Dokumentnummer
JJR_19771110_OGH0002_0060OB00701_7700000_002