RS OGH 1977/11/10 6Ob701/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1977
beobachten
merken

Norm

ZPO §577

Rechtssatz

Enthält das Vereinsstatut eine Unterwerfung der Mitglieder unter die Vereinsschiedsgerichtsbarkeit auch in privatrechtlichen Streitigkeiten, ist dies gemäß § 577 ZPO nur dann verbindlich, wenn das einzelne Mitglied diese Schiedsklausel in den Statuten ausdrücklich unterschrieben hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0045139

Dokumentnummer

JJR_19771110_OGH0002_0060OB00701_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten