Norm
ZPO §577Rechtssatz
Enthält das Vereinsstatut eine Unterwerfung der Mitglieder unter die Vereinsschiedsgerichtsbarkeit auch in privatrechtlichen Streitigkeiten, ist dies gemäß § 577 ZPO nur dann verbindlich, wenn das einzelne Mitglied diese Schiedsklausel in den Statuten ausdrücklich unterschrieben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0045139Dokumentnummer
JJR_19771110_OGH0002_0060OB00701_7700000_002