RS OGH 1990/1/10 6Ob742/77, 6Ob530/78, 4Ob351/78, 2Ob564/78, 7Ob529/80, 6Ob805/81, 5Ob556/83, 8Ob604

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Veröffentlicht am 10.11.1977
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Rechtssatz

Die Unsicherheit, zu wessen Vorteil sich ein bestimmter Vertrag, für sich allein betrachtet, für den einen oder den anderen Vertragsteil auswirken wird, ist charakteristisch für das Wesen eines Glücksvertrages im Sinne des § 1267 ABGB (vgl SZ 27/222; MietSlg 172235) (Partner-Vermittlungsverträge des "Europäischen Partner-Ringes").Die Unsicherheit, zu wessen Vorteil sich ein bestimmter Vertrag, für sich allein betrachtet, für den einen oder den anderen Vertragsteil auswirken wird, ist charakteristisch für das Wesen eines Glücksvertrages im Sinne des Paragraph 1267, ABGB vergleiche SZ 27/222; MietSlg 172235) (Partner-Vermittlungsverträge des "Europäischen Partner-Ringes").

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0016854

Dokumentnummer

JJR_19771110_OGH0002_0060OB00742_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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