RS OGH 1977/11/10 2Ob213/77, 9ObA103/95

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Veröffentlicht am 10.11.1977
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Norm

ABGB §902 Abs2
ABGB §1489 I

Rechtssatz

Beginnt die Verjährungsfrist - wie hier - am Unfallstag, dem 4.11.1973 zu laufen, dann wurde die am 4.11.1976 eingelangte Klage gemäß der Vorschrift des § 902 Abs 2 ABGB am letzten Tage der gemäß § 1489 ABGB anzuwendenden Verjährungsfrist und daher noch rechtzeitig bei Gericht eingebracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017517

Dokumentnummer

JJR_19771110_OGH0002_0020OB00213_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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