Norm
ABGB §902 Abs2Rechtssatz
Beginnt die Verjährungsfrist - wie hier - am Unfallstag, dem 4.11.1973 zu laufen, dann wurde die am 4.11.1976 eingelangte Klage gemäß der Vorschrift des § 902 Abs 2 ABGB am letzten Tage der gemäß § 1489 ABGB anzuwendenden Verjährungsfrist und daher noch rechtzeitig bei Gericht eingebracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017517Dokumentnummer
JJR_19771110_OGH0002_0020OB00213_7700000_001