RS OGH 2024/12/12 2Ob213/77; 9ObA103/95; 2Ob192/24k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1977
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Norm

ABGB §902 Abs2
ABGB §1489 I
  1. ABGB § 902 heute
  2. ABGB § 902 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ABGB § 1489 heute
  2. ABGB § 1489 gültig ab 01.01.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 496/1974

Rechtssatz

Beginnt die Verjährungsfrist - wie hier - am Unfallstag, dem 4.11.1973 zu laufen, dann wurde die am 4.11.1976 eingelangte Klage gemäß der Vorschrift des § 902 Abs 2 ABGB am letzten Tage der gemäß § 1489 ABGB anzuwendenden Verjährungsfrist und daher noch rechtzeitig bei Gericht eingebracht.Beginnt die Verjährungsfrist - wie hier - am Unfallstag, dem 4.11.1973 zu laufen, dann wurde die am 4.11.1976 eingelangte Klage gemäß der Vorschrift des Paragraph 902, Absatz 2, ABGB am letzten Tage der gemäß Paragraph 1489, ABGB anzuwendenden Verjährungsfrist und daher noch rechtzeitig bei Gericht eingebracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017517

Im RIS seit

10.11.1977

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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