Norm
ABGB §902 Abs2Rechtssatz
Beginnt die Verjährungsfrist - wie hier - am Unfallstag, dem 4.11.1973 zu laufen, dann wurde die am 4.11.1976 eingelangte Klage gemäß der Vorschrift des § 902 Abs 2 ABGB am letzten Tage der gemäß § 1489 ABGB anzuwendenden Verjährungsfrist und daher noch rechtzeitig bei Gericht eingebracht.Beginnt die Verjährungsfrist - wie hier - am Unfallstag, dem 4.11.1973 zu laufen, dann wurde die am 4.11.1976 eingelangte Klage gemäß der Vorschrift des Paragraph 902, Absatz 2, ABGB am letzten Tage der gemäß Paragraph 1489, ABGB anzuwendenden Verjährungsfrist und daher noch rechtzeitig bei Gericht eingebracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017517Im RIS seit
10.11.1977Zuletzt aktualisiert am
19.02.2025