RS OGH 2016/1/28 13Os146/77; 13Os107/84; 12Os66/86; 11Os68/87; 11Os135/89; 12Os23/93; 11Os48/96; 12O

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Veröffentlicht am 11.11.1977
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Rechtssatz

Zufälliges Nichtvorhandensein des an sich existenten Tatobjektes (hier: das Raubopfer hatte die beabsichtigte Beute nicht bei sich) bewirkt nur relativ untauglichen Versuch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091240

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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