Rechtssatz
Der Inhalt der abgetretenen Forderung bestimmt sich im Zweifel nach dem Inhalt der Forderung, die dem Übergeber gegen den Schuldner zusteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0032610Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.10.2017