Norm
StGB §39Rechtssatz
Bei Zitierung des § 39 StGB ohne dessen Anwendung wird der Strafzumessung fälschlich ein um die Hälfte erhöhter Strafsatz zugrunde gelegt.Bei Zitierung des Paragraph 39, StGB ohne dessen Anwendung wird der Strafzumessung fälschlich ein um die Hälfte erhöhter Strafsatz zugrunde gelegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091421Dokumentnummer
JJR_19771122_OGH0002_0130OS00153_7700000_004