Norm
ABGB §834Rechtssatz
Bei bestehendem Miteigentum an einer Liegenschaft stellt sich die Aufteilung der Räume zur Benützung oder deren Abänderung als wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013687Dokumentnummer
JJR_19771122_OGH0002_0050OB00674_7700000_002