Norm
ABGB §1169Rechtssatz
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des einer Bauunternehmung erteilten Auftrages, im Hof des Hauses eine Kanalverstopfung zu beheben, gehört auch die Beseitigung der im Zuge dieser Arbeiten entstandenen Wasserlachen, sofern dadurch Benützer des Hofes zu Schaden kommen könnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0021817Dokumentnummer
JJR_19771124_OGH0002_0060OB00736_7700000_001