Rechtssatz
Freiheitsentziehung durch eine gegen den Willen des Opfers vorgenommene fünfzehn Minuten dauernde Mitnahme in einem Personenkraftwagen ist Gewaltanwendung im Sinne § 144 Abs 1 StGB.Freiheitsentziehung durch eine gegen den Willen des Opfers vorgenommene fünfzehn Minuten dauernde Mitnahme in einem Personenkraftwagen ist Gewaltanwendung im Sinne Paragraph 144, Absatz eins, StGB.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093972Dokumentnummer
JJR_19771130_OGH0002_0100OS00169_7700000_003