RS OGH 1977/11/30 10Os169/77

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Veröffentlicht am 30.11.1977
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Rechtssatz

Freiheitsentziehung durch eine gegen den Willen des Opfers vorgenommene fünfzehn Minuten dauernde Mitnahme in einem Personenkraftwagen ist Gewaltanwendung im Sinne § 144 Abs 1 StGB.Freiheitsentziehung durch eine gegen den Willen des Opfers vorgenommene fünfzehn Minuten dauernde Mitnahme in einem Personenkraftwagen ist Gewaltanwendung im Sinne Paragraph 144, Absatz eins, StGB.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 169/77
    Entscheidungstext OGH 30.11.1977 10 Os 169/77

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093972

Dokumentnummer

JJR_19771130_OGH0002_0100OS00169_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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