Norm
StGB §105 DRechtssatz
Wegnahme eines Fahrzeuges ohne Bereicherungsvorsatz und ohne Vorsatz, es unbefugt zu gebrauchen und anschließende Gewaltsübung gegen den Fahrzeughalter kann § 105 StGB begründen.Wegnahme eines Fahrzeuges ohne Bereicherungsvorsatz und ohne Vorsatz, es unbefugt zu gebrauchen und anschließende Gewaltsübung gegen den Fahrzeughalter kann Paragraph 105, StGB begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093401Dokumentnummer
JJR_19771201_OGH0002_0120OS00166_7700000_001