RS OGH 1977/12/5 Bkd17/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.1977
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Norm

DSt 1872 §2 H

Rechtssatz

Werbeeinschaltung im Telefonbuch. Es ist zu prüfen, ob der beschuldige Rechtsanwalt überhaupt etwas unternommen hat, um eine verwechslungsfähige Werbung zu seinen Lasten auszuschließen und ob er durch sein Verhalten den Eindruck einer standeswidrigen Reklame gefördert hat und ob er in der Lage war oder sein hätte müssen, eine solche zu verhindern.

Entscheidungstexte

  • Bkd 17/77
    Entscheidungstext OGH 05.12.1977 Bkd 17/77
    Veröff: AnwBl 1979,125

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0056069

Dokumentnummer

JJR_19771205_OGH0002_000BKD00017_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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