RS OGH 1977/12/6 4Ob119/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.1977
beobachten
merken

Norm

ArbVG §101

Rechtssatz

Verschlechterung der "sonstigen Arbeitsbedingungen", wenn die neue Tätigkeit so geringe geistige Anforderungen gegenüber der früheren Arbeit stellt, daß sie bei objektiver Beurteilung nur als empfindliche Abwertung der Persönlichkeit des Arbeitsnehmers gewertet werden kann; daß die frühere Arbeit "fachlich schwieriger, interessanter, abwechslungsreicher und weniger monoton" war, reicht für sich allein nicht aus.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 119/77
    Entscheidungstext OGH 06.12.1977 4 Ob 119/77
    Veröff: IndS 1978 H5,1115 = SozM IIB,1096 = DRdA 1979/10 S 136 (mit Anmerkung von Mörkelsberger)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0051229

Dokumentnummer

JJR_19771206_OGH0002_0040OB00119_7700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten