RS OGH 2015/11/26 4Ob153/77, 9ObA72/87, 9ObA603/90, 8ObA2255/96t, 9ObA138/15g

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Veröffentlicht am 06.12.1977
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Rechtssatz

Der normative Teil eine Kollektivvertrages ist ein Gesetz im materiellen Sinn und wirkt - ebenso wie ein Gesetz im formellen Sinn - gestaltend auf den Arbeitsvertrag ein, wobei er dessen Inhalt (mitbestimmt) bestimmt, soweit sein Regelungsziel die rein vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien des Einzelarbeitsvertrages - und nicht etwa betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten - betrifft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0050830

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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